Allgemeine Geschäftsbedingungen
DER O.CT OBERSCHEIDER TUNING GMBH MIT SITZ AN DER LINDENSTRASSE 44, CH-9443 WIDNAU/SCHWEIZ
FASSUNG VOM 19.11.2007
Art. 1
GELTUNGSBEREICH
Sämtliche von der O.CT Oberscheider Tuning GmbH mit Sitz in Widnau (im Folgenden: O.CT) erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch O.CT. Allgemeine Geschäftsbedingungen und dergleichen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.
Art.2
VERTRAGSABSCHLUSS
Alle
Angebote der O.CT in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage und
dergleichen erfolgen stets freibleibend und sind unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst zustande, wenn O.CT eine Bestellung ausdrücklich
schriftlich annimmt oder den Vertragsgegenstand liefert oder leistet.
Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden
mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann O.CT jederzeit ohne
Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Art. 3
PREISE
Wird
bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis ausdrücklich
vereinbart, so werden die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT
aufgrund der bei Vertragsabschluss gültigen, im Internet publizierten
bzw. im Geschäftslokal aufgelegten Preislisten und Stundenlöhne
(zuzüglich der massgebenden Mehrwertsteuer) verrechnet. O.CT ist zur
Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen
Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate liegen.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4%, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. O.CT stellt Verpackung, Fracht und dergleichen
zusätzlich in Rechnung.
Art. 4
BEZAHLUNG
Die
Leistung des Tunings erfolgt mittels Download, welcher nach
Akzeptieren dieser AGB und erfolgter Bezahlung per Credits gestartet
werden kann. Der Download erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde
trägt die Gefahr für die Übermittlung, technische Störungen und
Speicherung. Im Übrigen werden Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der
O.CT bei Erhalt in bar zur Zahlung fällig (Verfalltag). Warenversand
erfolgt per Nachnahme auf Kosten des Kunden. O.CT hat das Recht, die
ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung
aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit
zurückzubehalten (Retentionsrecht). Bei verspäteter Zahlung werden ab
Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet.
Art. 5
NEUTYPISIERUNG / KONTROLLE
Der
Kunde hat die Verwendbarkeit der Lieferungen und Leistungen in eigener
Verantwortung zu prüfen. Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in
das vom PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen,
werden nur auf Auftrag des Kunden vorgenommen. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom
PKW Hersteller serienmässig gefertigte System darstellen, zur Änderung
der Daten entsprechend Fahrzeugpapieren führen können. Dies wiederum
kann zu einer Verpflichtung der Neutypisierung und der Änderung des
Haftpflichtversicherungsvertrages führen. Für diese Umstände, deren
allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten,
übernimmt O.CT keinerlei Haftung. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und
verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus dem Tuning
O.CT gegenüber. Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 8%
von den Herstellerangaben abweichen, ohne dass dies irgendeinen
Anspruch begründet, da sol-che Schwankungsbreiten üblich sind.
Art. 6
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis
zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände im Eigentum
der O.CT.
Art. 7
GEFAHRÜBERGANG
Mit
dem Versand der Ware bzw. Download geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des
Vertragsgegenstandes auf den Kunden über.
Art.8
GEWÄHRLEISTUNG
Alle technischen Daten und Informationen der O.CT in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie auf der Homepage (www.oct-tuning.com oder www.oct-ipro.com) etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die O.CT die Leistungen und Lieferungen nach ihrer Wahl und nach ihrem Ermessen nachbessern oder Ersatz liefern. Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei O.CT oder bei der von O.CT ausdrücklich bezeichneten Partnern durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist O.CT lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder gebrauchte Teile, die von O.CT überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.
Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des
Kunden gegenüber O.CT sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich
wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder
Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus
Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder
Lieferungen der O.CT wie auch alle Forderungen aus allfälligen
Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).
Art.9
MÄNGELRÜGEN UND REKLAMATIONEN
Mit
der Beendigung des Downloads gilt der Vertragsgegenstand als
ordnungsgemäss geliefert und abgenommen. Im Übrigen muss der Kunde alle
Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der O.CT bei Erhalt bzw. Übernahme
unverzüglich überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von sieben
Tagen geltend gemacht werden. Massgeblich für die Wahrung der Frist ist
der Zugang der Unterrichtung bei O.CT. Spätere Beanstandungen sind
ausgeschlossen bzw. Garantieansprüche sind verwirkt. Die Beanstandungen
müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau
bezeichnen. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von
O.CT betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu
befolgen.
Art.10
LIEFERVERZUG
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden. Um verbindlich zu sein, müssen sie aber in jedem
Fall von O.CT schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet
werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder
unverschuldetes Unvermögen von O.CT oder deren Lieferanten verlängern
die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen
Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin
O.CT schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit
dieser Mahnung gerät O.CT in Verzug.
Art. 11
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag
ist das Geschäftslokal der O.CT in Widnau (Kanton St. Gallen/Schweiz).
Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und
Gefahr des Kunden.
Art.12
GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten, welche aus diesem Vertrag entstehen können, ist 9443
Widnau (Schweiz).
Art.13
ANWENDBARES RECHT
Das
Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien untersteht
vollumfänglich und ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Weder
das „Wiener Kaufrecht“ noch sonst ein anderes Recht oder ein
Staatsvertrag sind auf das Rechtsverhältnis zwischen den
Vertragsparteien anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nach
den Regeln des schweizerischen internationalen Privatrechts anwendbar
wären.
Art.14
SONSTIGES
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Printed in Switzerland
Änderungen vorbehalten
Ausgabe: 19 November 2007, V1.0
O.CT Oberscheider Tuning GmbH
- Lindenstrasse 44
- CH-9443
Widnau
